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Absperrzäune und Leitbaken

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Die Verkehrssicherungspflicht

Eine Absperrung dient zum einen dem Schutz des Eigentums vor Diebstahl und Vandalismus. Zum anderen wird mit der Errichtung der Verkehrssicherungspflicht entsprochen. Diese beruht auf dem Gedanken, dass jeder, der Gefahrenquellen schafft, die zum Schutz Dritter erforderlichen Vorkehrungen zu treffen hat. Das bedeutet, dass der Eigentümer für einen verkehrssicheren Zustand zu sorgen hat. Im Zusammenhang mit Baustellen müssen Vorkehrungen getroffen werden, damit kein Unbefugter die Baustelle betritt und dort zu Schaden kommt. Deshalb muss eine Baustelle so abgesichert werden, dass keine Gefahrensituation entsteht und zum Beispiel Kinder nicht unbefugt auf das Grundstück gelangen können. Wer die Verkehrssicherungspflicht verletzt, haftet nach § 823 BGB aus unerlaubter Handlung wegen pflichtwidrigen Unterlassens.

Neben den Bauzäunen, die die Baustelle absperren, kann man sich auch mit der richtigen Baustellenbeschilderung gegen mögliche Haftungsansprüche absichern.

Absperrung ist nicht gleich Absperrung

Es stehen verschiedene Zäune zur Auswahl, die sich durch unterschiedliche Eigenschaften auszeichnen. Allen gemeinsam ist, dass sie sowohl im Innen- als auch im Außenbereich eingesetzt werden können. Es gibt viele Möglichkeiten, einen Zaun zu errichten:

  • Die Scherensperre eignet sich sowohl zum Absperren von Gefahrenstellen als auch zum Absperren von Einfahrten, Gehwegen, Zugängen und Veranstaltungsflächen. Sie sind ideal für die schnelle Absicherung von Gefahrenstellen, da sie überall hin mitgenommen werden können und schnell aufgebaut sind. Je nach Modell sind sie bis zu einer Länge von vier Metern ausziehbar.
  • Der Euro-Schrankenzaun ist der Klassiker unter den Sperrzäunen. Er hat sich als Markierung von Straßen- und Parkplatzabsperrungen etabliert und wird daher gerne für Absperrungen auf dem Betriebsgelände eingesetzt.
  • Alles in einem bietet der mobile Bauzaun. Als eine Art Komplettpaket enthält er alle notwendigen Komponenten für eine geschlossene, quadratische Absperrung. So können Ihre Betriebsmittel bequem und sicher verstaut und vor unbefugtem Zutritt geschützt werden. Auch auf Baustellen, Geländen oder bei Großveranstaltungen müssen oft bestimmte Bereiche abgesperrt werden.
  • Die Leitbake ist vielseitig einsetzbar und dient der Absicherung von Baustellen und Verkehrshindernissen im Straßenverkehr. Ziel ist es, die Verkehrsteilnehmer zu warnen und zu veranlassen, die Gefahrenstelle zu umfahren oder zu meiden.

Verkehrsbehinderungen sind eindeutig zu kennzeichnen. Eine eindeutige Kennzeichnung wird durch einheitliche Verkehrszeichen erreicht. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt zum Beispiel Warndreiecke an Unfallstellen vor. Bei verkehrsbehindernden Baustellen gelten die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 95).

Zuständigkeit für Straßenbauarbeiten und Absicherung der Baustellen

In aller Regel sind Straßen in der Hand von Ländern und Kommunen. Diese vergeben, vertreten durch die zuständigen Straßenbauämter, die Bauarbeiten und sind auch verpflichtet, alle Sicherungsmaßnahmen nach § 45 Abs. 2 Satz 4 StVO zu beauftragen und deren Durchführung zu überwachen.

Leitbaken im öffentlichen Straßenverkehr

Im innerörtlichen Verkehr werden Baustellen mit dem Gefahrenzeichen Z 123 - Baustelle - gekennzeichnet. Die Baustelle selbst wird durch Querabsperrungen sowohl zur Fahrbahn als auch zum Gehweg hin abgegrenzt, wenn die Lage der Baustelle dies erfordert. Leitbaken zeigen dem Kraftfahrer, wo er fahren darf. Die Leitbake erhält ihre richtungsweisende Wirkung durch ihre Schraffur. Auf den Leitbaken wechseln sich weiße und rote Reflexstreifen ab. Je nach Fallrichtung der Schraffur kann der Fahrzeugführer erkennen, wohin er fahren soll: Die Richtung der Schraffur muss zur Fahrbahn hin abfallend sein.

In unserem Sortiment finden Sie passendes Zubehör wie Zaungitterbefestigungen oder Fußplatten.

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