suk
0800 / 2435 40 gebührenfrei*
Online-Rabatt 3%

 

Verbotsschild Personenbeförderung verboten


VorschriftBGV A8 P13
MaterialgruppeFolie
VorschriftBGV A8
Vorschrift OrdnungsnummerP13 - P13
Befestigungsartzum Verkleben
Eigenschaftselbstklebend
Formrund
SymbolPersonenbeförderung verboten
LieferformEinzelstück
MaterialPVC
Durchmesser10,0 cm
Stärke0,1 mm

Bestell-Nr.: 210.0905

4,97 CHF inkl. MwSt.
4,60 CHF zzgl. MwSt.

zzgl. Versandkosten

STK
Anlieferung in 1 - 3 Tagen
auf externem Lager 26 Stück
genaues Lieferdatum siehe unsere AB



💡 Bitte melden Sie sich an, um Artikel auf Ihrer Merkliste speichern zu können.


Personenbeförderung verboten

Material:

Weich-PVC-Folie, selbstklebend, bedruckt
Einsatz im Innen- und Außenbereich möglich. Verklebung auf allen glatten, fettfreien und staubfreien Flächen. Materialstärke: 0,1 mm.

Witterungsbeständig ja
Temperaturbeständig in °C -30 bis +70

Bestell-Nr.: 210.0905

Frage zum Produkt?


Weitere Artikel aus der Kategorie: Verbotsschilder nach Norm

alle Artikel der Kategorie: Verbotsschilder nach Norm


Einsatz des Schildes Personenbeförderung verboten

In einer Betriebsstätte, in der Aufzüge zum Transport von Waren und Gütern den Arbeitsablauf erheblich erleichtern, kann eine Differenzierung zwischen Personen- und Lastenaufzügen vorherrschen. Dürfen Lastenaufzüge nur zum Be- und Entladen von Waren und Gütern durch Personen betreten werden, muss dies entsprechend gekennzeichnet werden. Lastenaufzüge müssen im Vergleich zu Personenaufzügen weniger Sicherheitsmerkmale erfüllen, wodurch seine Anschaffungs- und Wartungskosten sinken. Im Falle eines Personenaufzugs sind diese Vorkehrungen aber hingegen unerlässlich. Bringen Sie das Schild Personenbeförderung verboten an den entsprechenden Aufzügen an, um eine Nutzung durch die Mitarbeiter zu untersagen.

 

Zurück zum Seitenanfang