Fluchtwegschild-Würfel
Symbol: Sammelstelle und Text nach Wahl
Beschriftung 4-seitig, retroreflektierend
Halterung mittig für Rohr-Durchmesser: 6,0 cm
SN EN ISO 7010 E007
Fluchtwegschild
Sammelstelle und max. 20 Zeichen Text nach Wahl
Text:
SN EN ISO 7010 E007
ASR A1.3 E007
Fluchtwegschild-Dreieckskonstruktion
Sammelstelle und max. 20 Zeichen Text nach Wahl
Beschriftung 3-seitig, retroreflektierend
Halterung mittig für Rohr-Durchmesser: 6,0 cm
SN EN ISO 7010 E007
ASR A1.3 E007
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Fluchtwegkennzeichnungen dienen der eindeutigen Kennzeichnung von Rettungs- oder Fluchtwegen und sollten daher in allen Bereichen einer Betriebsstätte oder in öffentlichen Gebäuden verwendet werden. Das schnelle Erkennen von Fluchtwegkennzeichnungen in Notsituationen, um Gefahren schnellstmöglich zu entkommen, kann entscheidend sein und Unfall- und Lebensgefahren erheblich verringern. Auch Erst- und Zweithelfer müssen Fluchtwege anhand der angebrachten Schilder sofort erkennen können, um eine notwendige Rettung einleiten zu können.
Nach wie vor wird der Fluchtweg durch das bekannte grüne Schild mit dem symbolisch dargestellten Menschen gekennzeichnet, jedoch haben sich durch die Überarbeitung der ASR A1.3 einige Änderungen in der Fluchtwegkennzeichnung ergeben, die einer umgehenden Umsetzung in den oben genannten Bereichen bedürfen. Nur so kann eine norm- und fachgerechte Kennzeichnung für Beschäftigte und Dritte gewährleistet werden.
Auch die technischen Regeln für Arbeitsstätten können sich der zunehmenden Internationalisierung nicht entziehen. In Anlehnung an die bereits international und europäisch harmonisierten Sicherheitszeichen der DIN EN ISO 7010 wurde auch die ASR A1.3 überarbeitet. Die aktuelle Neufassung der ASR A1.3 enthält daher zusätzliche Sicherheitszeichen, die in der bereits angepassten DIN EN ISO 7010 und der neuen DIN 4844-2 enthalten sind, aber nur geringfügige Änderungen bei den Fluchtwegzeichen, die seit März 2013 verbindlich sind.
Fluchtweg langnachleuchtend
Die Fluchtwegkennzeichnung muss laut Norm dauerhaft sichtbar sein, um im Notfall die gewünschte Wirkung zu erzielen. Aus diesem Grund sind die Fluchtwegkennzeichnungen langnachleuchtend, so dass sie auch bei Ausfall der Beleuchtung in der Betriebsstätte den Fluchtweg anzeigen können.
Mit den Änderungen der ASR A1.3, die seit März 2013 in Kraft sind, hat sich auch die Gestaltung der Fluchtwegkennzeichnung geändert. Im Gegensatz zur bisherigen ikonischen Darstellung, bei der flüchtende Person, Richtungspfeil und Ausgang miteinander harmonierten, ist in der neuen Version eine klare Trennung zwischen dem dargestellten Notausgang und dem Pfeil erkennbar.
Durch die getrennte Richtungsangabe ist eine wesentlich präzisere Fluchtwegkennzeichnung möglich, da alle denkbaren Kombinationen zur Kennzeichnung eines bestimmten Fluchtweges vor Ort angebracht werden können. So ist es sinnvoll, zunächst einen allgemeinen Notausgang zu kennzeichnen und erst in einem zweiten Schritt die nächste Fluchtwegrichtung gesondert zu kennzeichnen.
Wenn Fluchtwegkennzeichnungen nach der neuen Norm verwendet werden, gilt die so genannte Vermutungswirkung. Dabei wird, wie auch bei anderen Regeln für Arbeitsstätten, vermutet, dass nur die Verwendung der Schilder der aktuellen ASR A1.3 den geltenden Normen entspricht. Werden diese nicht verwendet, muss im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden, welche Arbeitsschutzmaßnahmen zwingend erforderlich sind und ob die Verwendung der alten ASR A1.3 aus dem Jahr 2007 noch zulässig ist. Um diesen personellen und zeitlichen Aufwand zu vermeiden, sollte eine einmalige Anpassung und damit ein Austausch der Fluchtwegkennzeichnung erfolgen, um der aktuellen ASR in vollem Umfang zu entsprechen.
Beim Austausch ist zu beachten, dass eine Kombination von alten und neuen Zeichen nicht zulässig ist. Die Kennzeichnung muss innerhalb eines Objektes und auf den Flucht- und Rettungsplänen einheitlich erfolgen, um Verwechslungen zu vermeiden, die im Gefahrenfall zu erheblichen Risiken führen können. Daher ist auf eine einheitliche Verwendung der Fluchtwegkennzeichnung zu achten.
Neben der Fluchtwegkennzeichnung sind weitere Rettungszeichen bekannt, die nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift A8 (BGV A8) in Arbeitsstätten zu verwenden sind. Insbesondere sind Rettungszeichen neben der Kennzeichnung von Fluchtwegen Hinweise auf Räume, in denen Betroffene Hilfe erhalten können. So weisen Rettungszeichen auf das Vorhandensein eines Defibrillators hin, machen auf Krankentragen aufmerksam oder kennzeichnen Sammelstellen. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Erste-Hilfe-Zeichen und Zusatzschildern.
Für Rettungs- und Fluchtwegkennzeichnungen wird die Signalfarbe Grün in deutlichem Kontrast zum weißen Hintergrund verwendet. Es kann zwischen einem einfachen grünen Anstrich oder einem lang nachleuchtenden grünen Anstrich, der auch bei Dunkelheit oder Rauchentwicklung gut sichtbar ist, gewählt werden. Neben den Vorschriften, die die Verwendung von Rettungs- und Fluchtwegzeichen vorschreiben, sollten auch eigene Sicherheitsüberlegungen zur Anbringung dieser lebensrettenden Zeichen führen.
Kennzeichnung von Notausstiegen
Die bereits international adaptierte DIN EN ISO 7010 enthält weitere Kennzeichnungen für Notausgänge. Sind diese von außen zugänglich, muss dort das Verbotszeichen "Nichts abstellen oder lagern" angebracht werden, um zu verhindern, dass der Fluchtweg durch unsachgemäß gelagerte Güter versperrt wird. Dies könnte sonst zu Verzögerungen bei der Einleitung von Rettungs- oder Fluchtmaßnahmen und damit zu einer erheblichen Gefährdung führen.
Mit der Neufassung der ASR vom März 2013 wurden auch neue Schilder in das Regelwerk aufgenommen. Diese haben jedoch nur eine unterstützende Funktion und dürfen nicht allein verwendet werden, da dies der aktuell gültigen Norm widersprechen würde.
Auch bei den Zusatzzeichen ist eine alleinige Verwendung nicht zulässig, obwohl dies in vielen Arbeitsstätten der Fall ist. Sie sollen jedoch die Aussage der Fluchtwegkennzeichnung unterstützen und sind ohne die Verwendung eines Piktogramms nicht aussagekräftig und widersprechen damit der Norm zur allgemeinen Fluchtwegkennzeichnung.
Gemäß ASR A1.3 (7) sind in einem Betrieb und in öffentlichen Räumen ausreichende langnachleuchtende Fluchtwegkennzeichnungen erforderlich, wenn keine Sicherheitsbeleuchtung für Notfälle vorhanden ist. In Notsituationen kann es zum Ausfall der Allgemeinbeleuchtung kommen, so dass die Fluchtwegkennzeichnung an Boden und Wänden nicht mehr sichtbar ist. Sicherheitsprodukte und Leitsysteme bieten daher eine optimale Lösung, um Fluchtwege am Boden normgerecht zu kennzeichnen.
SafetyMarking bietet norm- und fachgerechte Fluchtwegkennzeichnungen in der Standardqualität HI 150 an. Eine Vergleichsmessung mit handelsüblichen Produkten zeigt, dass die langnachleuchtenden Sicherheits- und Leitsysteme hohe Leuchtdichtewerte nach DIN 67510-4 aufweisen. Mit ihrem unübertroffenen Preis-Leistungs-Verhältnis und der hohen Standardqualität bieten die Fluchtwegschilder eine perfekte Lösung für die Fluchtwegkennzeichnung.
Leuchtdichtewerte in mcd/2 nach Herstellermessung DIN 67510-1 | Abklingdauer in Minuten | ||
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10 Minutenwert | 60 Minutenwert | ||
Handelsübliche Basisqualitäten | 29 – 55 | 4 – 8 | |
HI 150 (Klasse C) | 150 | 22 | 2100 |
HI 300 (Klasse D) | 300 | 45 | 4100 |
HI 450 (Klasse D) | 450 | 70 | 4500 |
HI 600 (Klasse E) | 600 | 100 | 8100 |