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Warnmarkierungen für Fahrzeuge

Gemäß der DIN 30710 besteht eine Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge mit Sonderrechten. So müssen beispielsweise Fahrzeuge, die beim Bau oder zur Reinigung von Straßen und Anlagen im Straßenverkehr eingesetzt werden mit retroreflektierenden Kfz-Warnmarkierungen und Warntafeln ausgestattet sein. Diese Einrichtungen erhöhen nachweislich die Sichtbarkeit und damit die Sicherheit für alle Teilnehmer im Straßenverkehr. Schließlich werden Fahrzeuge, die mit Warnmarkierungen ausgestattet sind, erheblich früher wahrgenommen.

Warnmarkierung Übersicht (24 Artikel)

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Warnmarkierung
rot/weiß, linksweisend

ohne Wechselhalterung
für Fahrzeuge mit Hubladebühnen, linksweisend,

Warnmarkierungsband
Komplettset (je 1 Rolle rechts- und linksweisend)

rot/weiß, flexibel und entfernbar
für Fahrzeuge mit Sonderrechten, 1 VE = 2 Rollen, je 1 x rechts-und linksweisend

§ 35 StVO

Orafol Oralite Warnmarkierung
Container Warnmarkierung nach DIN 67520 und DIN 6171

weiß/rot schraffiert, Format je Stück 705 x 141 mm
1 Set (je 4 Zuschnitte Serie 5951 links- und rechtsweisend)

Nachtparktafel
klappbar, rot/weiß , bauartgeprüft

mit angenietetem Drehwirbel und einem Drehverschluss
vorderseitig am Fahrzeug zu montieren

Nachtparktafel
klappbar, rot/weiß , bauartgeprüft

mit angenietetem Drehwirbel und einem Drehverschluss
rückseitig am Fahrzeug zu montieren

Nachtparktafel
klappbar, rot/weiß , bauartgeprüft

mit angenietetem Drehwirbel und einem Drehverschluss
vorderseitig am Fahrzeug zu montieren

Nachtparktafel
klappbar, rot/weiß , bauartgeprüft

mit angenietetem Drehwirbel und einem Drehverschluss
rückseitig am Fahrzeug zu montieren

Warnmarkierungen nach DIN 30710

AspektDetails
Retroreflektierende Eigenschaft Sorgt für effektive Unfallprävention, besonders nützlich in der Dunkelheit und bei schlechten Sichtverhältnissen. Ein Drittel aller Unfälle passiert unter solchen Bedingungen.
Empfehlung Ausstatten von Fahrzeugen mit retroreflektierenden Warnmarkierungen von Schärer+Kunz.
Gesetzliche Vorschrift Laut Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen Fahrzeuge, die gewerbsmäßig Abfalltransporte durchführen, mit einem A Schild bzw. A Tafeln gekennzeichnet werden.

Nützliche und gesetzliche verordnete Ausrüstungsgegenstände für das Kfz finden Sie hier: KFZ Zubehör.

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